Corona Maßnahmen

Seit 19. Mai dürfen wir unter Einhaltung der geltenden Vorschriften endlich wieder für Euch da sein. Selbstverständlich müssen auch bei uns die von der Regierung vorgeschriebenen Sicherheits- und Hygienevorschriften eingehalten werden.

Dies bedeutet mit Stand 19. Mai 2021:

Im Innenbereich sind maximal 4 Personen, zuzüglich 6 minderjähriger Kinder an einem Tisch erlaubt.

Außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes besteht eine FFP2-Maskenpflicht. Beim Betreten der Taverne muss ein negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder ein Absonderungsbescheid (der bestätigt, dass man in den vergangenen sechs Monaten eine Corona-Infektion hatte) vorgezeigt werden. Auch die Gästeregistrierung ist zu befolgen.

Details findest Du auf der Seite der Wirtschaftskammer: Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen